DBA - 14. Mai 2021

Steuerabkommen mit Irland

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.05.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/29558) zu dem Protokoll vom 19. Januar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 3. Dezember 2014 geänderten Fassung vorgelegt. Der Entwurf nimmt Änderungen entsprechend dem BEPS-Mindeststandard zur Verhinderung von schädlichem Steuerwettbewerb auf.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 640/2021