DBA - 25. Mai 2020

Steuerabkommen mit Finnland

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.05.2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (
19/19385
) eingebracht. Unter anderem soll eine Missbrauchsvermeidungsklausel in den Vertrag aufgenommen werden.