"DAC 6"-Meldepflichten - 1. Oktober 2019

Stellungnahme zum Referentenentwurf „Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“

BStBK, Mitteilung vom 30.09.2019

Ab 01.07.2020 sind alle EU-Staaten aufgrund einer EU-Richtlinie zu einem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen verpflichtet. Die BStBK hat zum Referentenentwurf „Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“ Stellung genommen:

„Die kurze Stellungnahmefrist von nur zwei Arbeitstagen halten wir für unzumutbar. Die fachliche Diskussion und Abstimmung innerhalb unserer Gremien ist binnen so kurzer Zeit nicht möglich. Unter diesen Umständen wird die Beteiligung von Kammern und Verbänden am Gesetzgebungsverfahren zur Farce.

Grundsätzlich fordern wir, die in der EU-Richtlinie enthaltene Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung für Berufsgeheimnisträger auch wahrzunehmen. Die vorgesehene Zweiteilung der Meldepflichten bewahrt die Verschwiegenheitsverpflichtung allenfalls in formeller, nicht aber in materieller Hinsicht. Zudem wird ein kaum zu rechtfertigender bürokratischer Aufwand erzeugt.

Des Weiteren muss mit Inkrafttreten des Gesetzes ein begleitendes BMF-Schreiben vorliegen, welches die Kennzeichen zur Bestimmung der anzeigepflichtigen Steuergestaltungen präzisiert. Die ansonsten zu erwartende Meldeflut ist dem Zweck der Richtlinie kaum dienlich.“