Berufsrecht - 4. Oktober 2019

Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften

BStBK, Mitteilung vom 02.10.2019

Die Bundessteuerberaterkammer bedankt sich für die Übersendung des Eckpunktepapiers für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und die ihnen eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme, von der sie gerne Gebrauch macht.

Nach Ansicht der Bundessteuerberaterkammer weist das Eckpunktepapier Licht und Schatten auf. Einzelne Vorschläge sind positiv zu bewerten und werden ausdrücklich begrüßt. Dagegen lehnt die Bundessteuerberaterkammer die vorgeschlagene Erweiterung der sozietätsfähigen Berufe auf alle mit dem Anwaltsberuf vereinbaren Berufe ab, weil damit auch Angehörige gewerblicher Berufe, die keinen vergleichbaren Berufspflichten und nicht der Aufsicht einer Berufskammer unterliegen, zugelassen würden. Kritisch sieht die Bundessteuerberaterkammer auch die in Erwägung gezogene Zulassung von Wagniskapital im Bereich von Legal-Tech, weil hierdurch Inkohärenzen zu dem grundsätzlichen Verbot der Fremdkapitalbeteiligung geschaffen würden.

Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Stellungnahme (Anlage) zu entnehmen.