Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.10.2024
Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783). Das habe die Länderkammer in ihrer Sitzung am 27. September 2024 beschlossen, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13084).
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 651/2024