Abgabenordnung - 20. Juni 2022

Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen – Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie dem FATCA-Abkommen

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 - S-1315 / 19 / 10031 :005 vom 15.06.2022

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305) geändert und ersetzt das BMF-Schreiben vom 21. September 2018, (BStBl I S. 1026) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Die sich aus diesem Schreiben ergebenden Regelungen sind ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden und spätestens im Rahmen der Meldungen im Jahr 2024 für den Meldezeitraum 2023 zu berücksichtigen.

Quelle: BMF