Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.11.2025
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollen künftig Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern melden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1937) hat der Finanzausschuss am Mittwochvormittag gebilligt. Im Plenum soll dieser am morgigen Donnerstagabend beschlossen werden. Im Oktober hatte der Finanzausschuss zu der Vorlage eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Für den Gesetzentwurf votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Einstimmig angenommen worden waren zuvor bei Enthaltung der AfD-Fraktion noch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Einer davon umfasste redaktionelle Änderungen, einer Löschfristen für Daten beispielsweise bei Dauerschuldverhältnissen wie Lebensversicherungen und einer den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 571/2025