Solidaritätszuschlag - 14. August 2019

Soli-Entwurf des Finanzministeriums nur „erster Schritt“ zur völligen Abschaffung

ifo Institut, Pressemitteilung vom 14.08.2019

Das ifo Institut hat den
Gesetzentwurf
des Finanzministeriums zur Abschaffung des Solis für über 90 Prozent der Steuerzahler als „ersten Schritt“ begrüßt.

„Aber der Vorschlag lässt nicht nur gutverdienende Manager und Freiberufler außen vor, sondern auch große Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Angesichts der zerbrechlichen Konjunktur und des sich verschärfenden internationalen Steuerwettbewerbs ist das nicht sinnvoll. Deshalb sollte die vollständige Abschaffung des Solis, der vor fast 30 Jahren als befristete Abgabe eingeführt wurde, möglichst schnell folgen“, sagt der Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, Andreas Peichl.

Der Entwurf des Finanzministeriums (BMF) führt nach ifo-Berechnungen dazu, dass ein Alleinstehender mit 40.000 Euro brutto im Jahr 332 Euro weniger Steuern zahlen muss. Bei 60.000 Euro brutto sind es 669 Euro. Ein Alleinverdiener-Paar ohne Kinder mit 80.000 Euro brutto spart zum Beispiel 724 Euro. Aber Peichl mahnt: „Die Verschiebung und Ausweitung der Gleitzone, ab der dann die Steuerpflicht beginnt, führt zu unsinnigen Sprüngen bei den Steuersätzen. Das ließe sich auch anders gestalten. So könnte man beispielsweise mit einem Freibetrag statt einer Freigrenze diese Sprünge verhindern und alle Steuerzahler und auch die Personengesellschaften entlasten.“

Den ifo-Berechnungen zufolge hätte die vollständige Abschaffung des Solis positive Effekte auf das Arbeitsangebot von 133.000 Vollzeitstellen. Beim Entwurf des BMF wären es noch 112.000. Dies ließe sich bei einem Freibetrag von 16.000 Euro auf die Einkommensteuer erhöhen auf 121.000 Vollzeitstellen.