Deutscher Bundestag, Meldung vom 18.02.2021
Das Aufkommen des von Kapitalgesellschaften gezahlten Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer ist im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr gesunken, von 1,782 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 1,324 Milliarden Euro im Jahr 2020. Ihr Anteil am Aufkommen des Solidaritätszuschlags insgesamt sank ebenfalls, von 9,1 Prozent auf 7,1 Prozent, wie die Bundesregierung in einer Antwort (19/26552) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26150) angibt.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 204/2021