Verbrauchsteuern - 25. August 2021

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen

BMF, Mitteilung vom 20.08.2021

Die Verbrauchsteuerverordnungen konkretisieren bereichsspezifisch die Verbrauchsteuergesetze. Durch das 7. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wurden mit Ausnahme des Biersteuergesetzes alle Verbrauchsteuergesetze geändert. Anlass war im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (ABl. L 58 vom 27. Februar 2020, S. 4-42) sowie der Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abl. L 256 vom 5. August 2020, S. 1-9) in nationales Recht.

Durch das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG), das am 6. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden mit Ausnahme des Biersteuergesetzes alle Verbrauchsteuergesetze geändert. Daher ist es erforderlich, nun auch die entsprechenden Verbrauchsteuerverordnungen anzupassen.

Quelle: BMF