OFD Karlsruhe, Pressemitteilung vom 17.09.2024
Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen mit der Schätzung für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) beginnen.
Betroffen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer A abgegeben haben.
Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe