BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 - S 1544 / 19 / 10001 :011 vom 17.09.2024
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gibt das BMF die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekannt.
Dieses Schreiben einschließlich der Anlage wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen