Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.10.2021
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, nicht genutzte Teile des Sparer-Pauschbetrags auf Folgejahre übertragen zu können. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (19/32522) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32285). Beim Sparer-Pauschbetrag, also der Summe von Einnahmen aus Geldanlagen, die nicht versteuert werden muss, gehe es um die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Dabei würden im Zusammenhang mit den Geldanlagen entstehende Werbungskosten bis zu einer Höhe von 801 Euro pauschal berücksichtigt, ohne dass Einzelnachweise erbracht werden müssen. Zur Ermittlung des nicht ausgeschöpften Teils des Pauschbetrags wären aber wiederum Einzelnachweise erforderlich, führt die Bundesregierung aus. Damit ginge die Vereinfachungswirkung für Steuerpflichtige und Verwaltung und damit der Zweck des Pauschbetrags verloren.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1043/2021