Einkommensteuer - 16. März 2022

Reform des Ehegattensplittings

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.03.2022

Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überführung der Steuerklassenkombination III und V in das Faktorenverfahren der Lohnsteuerklasse IV ergeben sich keine Steuereinbußen oder Steuerzugewinne. Darauf verweist die Bundesregierung in einer Antwort (20/946) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/825) zur „Reform des Ehegattensplittings“. Darin hatte die Fraktion unter anderem gefragt, welche finanziellen Vor- und Nachteile dadurch für Ehepaare und Familien zu erwarten seien und mit welchen Steuereinbußen oder Steuerzugewinnen die Bundesregierung rechne.

Mit der Überführung will die Bundesregierung demnach erreichen, dass „für jeden Ehepartner die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt“ werde. „Die hohe Besteuerung in der Steuerklasse V wird vermieden und durch eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung ersetzt“, heißt es weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 112/2022