Bundesrat, Mitteilung vom 25.06.2021
Die Steuer für Tabakprodukte steigt ab 2022: Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 10. Juni 2021 gebilligt.
Vorgesehen ist die höhere Besteuerung für E-Zigaretten und Tabakerhitzer, aber auch für herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos. Nikotinhaltige sowie nikotinfreie Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten wie zum Beispiel Liquids werden künftig der Tabaksteuer unterworfen – bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Die Besteuerungsgrundlage wird von Milligramm Nikotin auf Milliliter der Substanz umgestellt.
Zusatz-Steuer für Shishas
Für erhitzten Tabak und für Wasserpfeifentabak führt die Reform eine neue zusätzliche Steuer ein. Denn diese seien wie Tabakprodukte zu behandeln und sprächen als Einstiegsprodukt häufig junge Menschen an, heißt es zur Begründung. Der Konsum einer Shisha entspreche der von zehn Tabakzigaretten, daher bestehe die Gefahr, dass Jugendliche schnell eine Nikotinabhängigkeit entwickelten.
Stufenweise Erhöhung
Die Steuer für Zigaretten steigt über einen Zeitraum von fünf Jahren stufenweise auf 12,28 Cent je Stück. Für Feinschnitt erhöht sie sich stufenweise auf 61,58 Euro pro Kilogramm. Die bestehende Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos steigt in zwei Schritten um jeweils 0,9 Cent je Stück.
Gesundheitsprävention
Ziele des Gesetzes ist es, nicht nur Steuereinnahmen zu generieren, sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken, den Einstieg in den Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern bzw. den Ausstieg durch ein so genanntes Preissignal zu erleichtern. Langfristig will der Bundestag mit der Reform auch die europäischen Pläne gegen den Krebs mit einer nahezu rauchfreien EU im Jahre 2040 unterstützen.
Geltung ab Januar 2022
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat