Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.04.2020
Die Besteuerung international tätiger Unternehmen soll dort erfolgen, wo die Unternehmen ihre unternehmerischen Aktivitäten entfalten und wirtschaftliche Wertschöpfung erzielen. Dies solle insbesondere Unternehmen mit digitalisierten Geschäftsmodellen umfassen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (
19/18317
) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (
19/17658
). Angestrebt wird nach Angaben der Bundesregierung eine globale Lösung die den Interessen der Staaten gerecht werde. Die Verhandlungen, an denen 137 Staaten und Jurisdiktionen beteiligt seien, würden voranschreiten. Im Laufe des Jahres 2020 solle ein Abschlussbericht mit Empfehlungen vorliegen, die anschließend umgesetzt werden könnten. Es werde eine enge Abstimmung mit den europäischen Partnern erfolgen, kündigt die Bundesregierung an.