BMF, Mitteilung vom 04.03.2022
Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform bedarf es der Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung zur Berechnung einer Gebühr für Erklärungen im Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrecht. Mit der vorgesehenen Anpassung wird eine gleichmäßige Berechnung dieser Gebühr in allen Ländern gewährleistet, unabhängig davon, welches Modell das jeweilige Land für die Grundsteuer gewählt hat.
Quelle: BMF