Lohnsteuer - 23. März 2021

Reeder bei den Personalkosten entlasten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.03.2021

Um Seemanns-Know-how in Deutschland zu sichern, sollen deren Arbeitgeber weiterhin bei den Personalkosten entlastet werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (19/27719) vorgelegt. Die Maßnahme sieht vor, dass Reeder und Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge zwar die deutsche Lohnsteuer von der Heuer abziehen, diese aber als Wettbewerbsvorteil einbehalten. Die Regelung soll um sechs Jahre verlängert werden. Darüber hinaus wird sie laut Entwurf ausgedehnt auf Schiffe unter Flagge eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union sowie auf die eines Staats, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, etwa Norwegen oder Island.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 364/2021