Bekämpfung von Steuerbetrug - 5. Juni 2020

Ratsschlussfolgerungen zur Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich

Die EU-Finanzminister haben am 02.06.2020 Schlussfolgerungen zur Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich angenommen. Zur Bewältigung der Corona-Krise bedarf es einer verbesserten Verwaltungsarbeit, um Steuerbetrug und -hinterziehung wirksam zu bekämpfen. Dazu benötigen die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten umfassende und qualitativ hochwertige steuerrelevante Informationen. Außerdem muss die Richtlinie im Hinblick auf neue Geschäftsmodelle, die sich durch die Plattformwirtschaft ergeben, angepasst […]

Die EU-Finanzminister haben am 02.06.2020
Schlussfolgerungen
zur Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich angenommen. Zur Bewältigung der Corona-Krise bedarf es einer verbesserten Verwaltungsarbeit, um Steuerbetrug und -hinterziehung wirksam zu bekämpfen. Dazu benötigen die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten umfassende und qualitativ hochwertige steuerrelevante Informationen. Außerdem muss die Richtlinie im Hinblick auf neue Geschäftsmodelle, die sich durch die Plattformwirtschaft ergeben, angepasst werden. Einige EU-Mitgliedstaaten, wie z. B. Finnland, haben bereits nationale Rechtsvorschriften erlassen, die die Meldung von Einkünfte, die über digitale Plattformen erwirtschaftet werden, an die Steuerbehörden vorsehen. Daher hält es der Rat für wichtig, auf EU-Ebene einen gemeinsamen Standard für Mechanismen zur Berichterstattung und zum Informationsaustausch – unter Beachtung der OECD-Arbeiten – festzulegen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, einen entsprechenden Überarbeitungsvorschlag zeitnah vorzulegen. Laut dem überarbeitetem Arbeitsprogramm der EU-Kommission kann voraussichtlich am 15.07.2020 mit der Veröffentlichung des Vorschlages (sog. DAC7) gerechnet werden.

Des Weiteren soll die EU-Kommission Möglichkeiten zur verbesserten Interoperabilität der Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit 2011/16/EU und der 4. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 analysieren.