Bekämpfung von Steuerhinterziehung - 24. Februar 2022

Rat überprüft Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

Rat der EU, Pressemitteilung vom 24.02.2022

Die EU setzt sich nach wie vor für einen fairen Steuerwettbewerb ein und bekämpft weiterhin schädliche Steuerpraktiken. Der Rat hat am 24.02.2022 Schlussfolgerungen zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke angenommen und dabei beschlossen, die folgenden Länder und Gebiete weiterhin auf der Liste zu führen: Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.

Der Rat bedauert, dass diese Länder und Gebiete in steuerlichen Angelegenheiten weiterhin nicht kooperativ sind, und ersucht sie, mit der Gruppe „Verhaltenskodex“ zusammenzuarbeiten, um die offenen Fragen zu klären.

Die überarbeitete Liste (Anhang I) enthält nur Länder, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU über ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind. Diese Reformen sollten darauf abzielen, eine Reihe objektiver Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu erfüllen, zu denen die Steuertransparenz, die Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards gehören, durch die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.

Weitere Verpflichtungen kooperativer Länder und Gebiete

Neben der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete hat der Rat das übliche Dokument über den Stand der Zusammenarbeit (Anhang II) gebilligt, das die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die von diesen Ländern und Gebieten eingegangenen Verpflichtungen bezüglich einer Überarbeitung ihrer Rechtsvorschriften zwecks Einhaltung der vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich, widerspiegelt. Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer Länder und Gebiete hinsichtlich der Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gefördert werden.

Eine Reihe von Ländern und Gebieten ist Verpflichtungen eingegangen, insbesondere in Bezug auf die Empfehlungen des OECD-Forums Schädliche Steuerpraktiken (FHTP) zur wirksamen Umsetzung der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz oder die Umsetzung der OECD-Mindeststandards für die länderbezogene Berichterstattung in Bezug auf Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS). Mehrere andere Länder unternehmen auch Schritte, um ihre Steuervergünstigungsregelungen zu überarbeiten oder ihre Rechtsvorschriften weiter zu verbessern. Die Überarbeitungen sind im Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex“ enthalten, den der Rat ebenfalls gebilligt hat.

Hintergrundinformationen

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingeführt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU für Besteuerung und soll zu den laufenden Bemühungen beitragen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern.

Die Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien bewertet, die der Rat im Jahr 2016 festgelegt hat. Diese Kriterien betreffen die Steuertransparenz, die Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, durch die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen. Die Arbeit an der Liste ist ein dynamischer Prozess. Seit 2020 wird die Liste zweimal jährlich aktualisiert. Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Oktober 2022 geplant.

Die Liste ist in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthalten. Die Schlussfolgerungen enthalten auch ein Dokument zum aktuellen Stand der Zusammenarbeit (Anhang II), in dem die kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt sind, die weitere Verbesserungen bei ihren steuerlichen Maßnahmen oder der diesbezüglichen Zusammenarbeit vorgenommen haben.

Die Beschlüsse des Rates werden von der Gruppe „Verhaltenskodex“ vorbereitet, die auch für die Überwachung steuerlicher Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zuständig ist. Die Vorsitzende der Gruppe unterhält einen regelmäßigen Dialog mit den betroffenen Ländern und Gebieten. Weitere Informationen über ihre Arbeit können Sie dem Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex“ an den Rat entnehmen.

Quelle: Rat der EU