Mehrwertsteuer - 13. Februar 2020

Quick fixes: Deutschland soll IT-System für den Informationsaustausch aufbauen

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die IT-Systeme für die schnellen Lösungen (sog. Quick fixes) im Mehrwertsteuerbereich aufzubauen. Die MwSt-Vorschriften zu den Quick fixes sind am 01.01.2020 in Kraft getreten und betreffen insbesondere die Beförderung von Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen (sog. Konsignationslagerregelung). Um Steuerbetrug zu vermeiden, ist vorgesehen, dass die EU-Mitgliedstaaten elektronisch Informationen […]

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die IT-Systeme für die schnellen Lösungen (sog. Quick fixes) im Mehrwertsteuerbereich aufzubauen. Die MwSt-Vorschriften zu den Quick fixes sind am 01.01.2020 in Kraft getreten und betreffen insbesondere die Beförderung von Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen (sog. Konsignationslagerregelung). Um Steuerbetrug zu vermeiden, ist vorgesehen, dass die EU-Mitgliedstaaten elektronisch Informationen austauschen. Da Deutschland die erforderliche technische Infrastruktur erst bis Ende 2021 aufbaut, kann es derzeit für den Austausch keine Informationen bereitstellen. Somit verstößt es gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und die
Verordnung (EU) Nr. 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
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Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls wird die EU-Kommission den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland richten.