DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 10.01.2025
Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (sog. FASTER-Richtlinie) wurde am 10.01.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 31.12.2028 in nationales Recht umsetzen und ihre Bestimmungen ab 01.01.2030 anwenden.
Mit der Richtlinie wird u.a. der Zugang zu Entlastungssystemen für Anleger in allen EU-Mitgliedstaaten harmonisiert, indem ein gemeinsames System der Entlastung an der Quelle und ein gemeinsames Schnellerstattungssystem vorgesehen sind. Unter bestimmten Bedingungen können die EU-Mitgliedstaaten jedoch ihre nationalen Systeme zur Entlastung an der Quelle beibehalten. Außerdem wird eine digitale Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit eingeführt (sog. eTRC).
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel