DBA - 25. Januar 2021

Protokoll zur Änderung des DBA-Irland vom 30. März 2011 in der durch das Protokoll vom 3. Dezember 2014 geänderten Fassung

BMF, Mitteilung vom 19.01.2021

Das am 19. Januar 2021 unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

Das Änderungsprotokoll setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Irland um.

Quelle: BMF