DBA Zypern - 23. Februar 2021

Protokoll vom 19. Februar 2021 zur Änderung des DBA Zypern vom 18. Februar 2011

BMF, Mitteilung vom 19.02.2021

Änderungsprotokoll vom 19. Februar 2021:

Inkrafttreten:noch nicht in Kraft getreten
Bemerkung:Bemerkung: Das am 19. Februar 2021 unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und in Zypern sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Das Änderungsprotokoll setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts sowie den sog. „Authorized OECD Approach“ im bilateralen Verhältnis zu Zypern um.    

Quelle: BMF