Zur Bekämpfung von MwSt-Steuerbetrug hatte Polen im Juli 2018 das Split payment-Verfahren auf freiwilliger Basis eingeführt. Um das Verfahren verbindlich einführen zu können, hatte Polen bei der EU-Kommission eine Ermächtigung zur Einführung dieser Maßnahme beantragt. Im Februar 2019 wurde im EU-Amtsblatt der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 veröffentlicht, auf Grundlage dessen Polen das Split payment-Verfahren im B2B-Bereich […]
Zur Bekämpfung von MwSt-Steuerbetrug hatte Polen im Juli 2018 das Split payment-Verfahren auf freiwilliger Basis eingeführt. Um das Verfahren verbindlich einführen zu können, hatte Polen bei der EU-Kommission eine Ermächtigung zur Einführung dieser Maßnahme beantragt. Im Februar 2019 wurde im EU-Amtsblatt der
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310
veröffentlicht, auf Grundlage dessen Polen das Split payment-Verfahren im B2B-Bereich für den Zeitraum vom 01.03.2019 – 28.02.2022 verbindlich für bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen (s. Anhang des Durchführungsbeschlusses) einführen kann.
Die ursprünglich für September 2019 vorgesehene Einführung ist auf November 2019 verschoben worden.