BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 - S-2707 / 21 / 10001 :004 vom 10.11.2021
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BGBl. I Seite 2050, BStBl I Seite 889) wurde u. a. § 1a KStG eingeführt, der Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF die Option zur Körperschaftsbesteuerung neu geregelt.
I. Zeitliche Anwendung Rn. 1
II. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 2 – 8
III. Antrag Rn. 9 – 23
IV. Übergang zur Körperschaftsbesteuerung Rn. 24 – 48
V. Zeitraum der Körperschaftsbesteuerung Rn. 49 – 89
VI. Beendigung der Option Rn. 90 – 99
VII. Sonderfälle Rn. 100 – 102
(…)
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
- Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF