Grundsteuer - 28. Oktober 2021

Nutzung von Bauland: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundsteuer C

FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 27.10.2021

Die Landesregierung hat am 26.10.2021 den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland“ beschlossen. Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Er sieht u. a. die Einführung einer Grundsteuer C vor. Damit können Kommunen aus städtebaulichen Gründen ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen.

„Mit der Grundsteuer C geben wir den Kommunen ein effektives und flexibles Instrument an die Hand, mit dem sie mehr Wohnraum schaffen können. Dadurch entsteht ein Anreiz, brachliegende, aber für Wohnzwecke äußerst wertvolle Grundstücke zu bebauen. So könnte weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden.“

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz

Ob von der Grundsteuer C Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen. Entscheidet sich eine Kommune dafür, dann macht sie dies in einer Allgemeinverfügung bekannt. Darin begründet sie ihre städtebaulichen Erwägungen und benennt das Gemeindegebiet, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll, inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke.

Weitere Informationen

Ab dem Jahr 2025 regelt das Landesgrundsteuergesetz die Erhebung der Grundsteuer generell neu. Der Landtag hat das Gesetz bereits am 4. November 2020 verabschiedet. Anlass für die Grundsteuerreform war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Einheitsbewertung als verfassungswidrig einstuft. In Zukunft wird die Grundsteuer B für das Grundvermögen somit ausschließlich am Bodenwert ausgerichtet. Die Bewertung basiert dann im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Zum 1. Januar 2022 müssen die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen neu festgelegt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer werden im Laufe des Jahres 2022 aufgefordert, eine Steuerklärung zu ihrem Grundvermögen abzugeben. Die notwendigen Informationen – wie Bodenrichtwerte – sollen die Bürgerinnen und Bürger dann auch auf einfache Weise über eine Internetseite einsehen können.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Landesgrundsteuergesetz gibt es online hier.

Quelle: FinMin Baden-Württemberg