BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 - S 1520/00014/004/003 vom 15.05.2025
Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten in Ergänzung des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen (BMF-Schreiben vom 29. Mai 2019, IV B 6 – S 1320/07/10004 :008, BStBl I 2019 Seite 480) für die Durchführung gemeinsamer Prüfungen und gleichzeitiger Prüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete sowie für die Anwesenheit von Bediensteten anderer Staaten oder Gebiete im Inland und für die Anwesenheit von inländischen Bediensteten im Ausland die Grundsätze des neuen Schreibens.
Dieses Merkblatt tritt an die Stelle des Merkblatts über die koordinierte steuerliche Außenprüfung mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete (BMF-Schreiben vom 6. Januar 2017, IV B 6 – S 1315/16/10016 :002, BStBl I 2017 Seite 89).
Quelle: Bundesministerium der Finanzen