Umsatzsteuer - 16. März 2022

Mehrwertsteuer auf Kinderpflegeprodukte

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.03.2022

Die Bundesregierung hält eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Säuglings- und Kinderpflegeprodukte für nicht zielführend, um Familien zu entlasten. „Bei einer Senkung der Umsatzsteuersätze kann nicht sichergestellt werden, dass diese eine Preissenkung nach sich ziehen“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (29/939) auf eine AfD-Anfrage (20/804). Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Damenhygieneartikel im Jahr 2020 verwiesen. Aus Sicht der Fraktionen seien analog dazu auch Pflegeprodukte für Säuglinge und Kinder „keine Luxusgüter, sondern notwendige Dinge des täglichen Bedarfs für die Kinderversorgung“. Nach Auffassung der AfD-Fraktion „müsste auch hier der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent zur Anwendung kommen“.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind hingegen „aus ökonomischer wie auch aus familien- und sozialpolitischer Perspektive … vor allem zielgerichtete, zielgruppenspezifische Instrumente sinnvoll“. Familien würden unter anderem über den „steuerlichen Familienleistungsausgleich entlastet“, führt die Bundesregierung aus.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 112/2022