DBA Niederlande - 5. April 2022

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden vom 28./29. März 2022 zur einvernehmlichen Kündigung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022

BMF, Schreiben IV B 3 - S-1301-NDL / 20 / 10004 :001 vom 04.04.2022

Die am 6. April 2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, wurde in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart, die Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022 zu kündigen. Die Regelungen der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 finden damit auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 Anwendung.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Quelle: BMF