EU-Steuern - 11. März 2021

Konsultation zur verstärkten Verwaltungszusammenarbeit und Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowerte/E-Geld (DAC8)

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 11.03.2021

Die EU-Kommission hatte in ihrem Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung für das dritte Quartal 2021 die Aktualisierung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC8) angekündigt. Ziel ist es, den Steuerverwaltungen Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Besteuerung von Einnahmen und Einkünften im Zusammenhang mit neuen Zahlungs- und Investitionsmitteln, insb. Kryptowerten und E-Geld, ermöglichen. Außerdem soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang die erhobenen Daten auch für die Bewertung der ordnungsgemäßen Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften genutzt werden könnten.

Die EU-Kommission hat nun eine bis zum 02.06.2021 andauernde Konsultation zu dem Vorhaben eingeleitet. Sie ist in zwei Abschnitte geteilt (Neben einer Gesamtbeantwortung ist auch die Beantwortung nur einer der beiden Abschnitte möglich.):

1. Abschnitt: Einholen von Feedback zu Kryptowerten und E-Geld sowie zur Erbringung von Dienstleistungen durch Intermediäre;
2. Abschnitt: Einholen von Feedback zur Stärkung des EU-Rahmens für die Verwaltungszusammenarbeit, insb. zu den Maßnahmen zur Einhaltung der Meldepflichten, die sich aus den EU-Vorschriften über die Verwaltungszusammenarbeit ergeben.

Kontext

Die Initiative zur DAC8 steht im Kontext mit den laufenden Arbeiten auf EU-Ebene u. a. zur Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors, dem Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-assets, MICA) sowie der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie soll Kohärenz zu den genannten Dossiers gewährleisten und einen Einklang zu nationalen und internationalen Entwicklungen herstellen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel