EU-Steuern - 8. April 2022

Konsultation zur Einführung eines gemeinsamen EU-weiten Systems für die Quellensteuer auf Dividenden oder Zinszahlungen

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 08.04.2022

Laut EU-Kommission bestehen in der EU trotz bestehender Maßnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen nach wie vor steuerliche Hindernisse, insbesondere ineffiziente Quellensteuerverfahren. In ihrem Aktionsplan für eine einfache und faire Besteuerung hatte sie die Vorlage eines Gesetzesvorschlags für 2022 (vss. 4. Quartal) angekündigt. Ziel ist die Vermeidung von Doppelbesteuerung und Verhinderung von Steuermissbrauch. Im Fokus sollen u. a. besonders aufwändige Verfahren zur Erstattung der Quellensteuer für grenzüberschreitend tätige Anleger in der EU stehen. Laut EU-Kommission haben sie sich sowohl für die Anleger als auch die Steuerbehörden als anspruchsvoll, ressourcenintensiv und kostspielig erwiesen, was auf die mangelnde Digitalisierung und komplizierte und unterschiedliche Formulare in den EU-Mitgliedstaaten zurückgeführt wird. Zudem werden die Verfahren zur Erstattung der Quellensteuer für Steuermissbrauch genutzt, wie z. B. im jüngsten Cum-Ex-Skandal. Daher wird der Vorschlag sowohl ein Augenmerk auf die Risiken in diesem Bereich als auch auf die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit legen.

Die EU-Kommission konsultiert nun in einem ersten Schritt bis zum 26.06.2022 zu dem geplanten Gesetzesvorhaben.

Die Ergebnisse der Konsultation werden in den Gesetzesvorschlag einfließen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel