Kraftfahrzeugsteuer - 15. September 2020

Klimaschutz per Kfz-Steuer umstritten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.09.2020

Viel grundsätzliche Kritik an der Kraftfahrzeugsteuer hat es in einer öffentlichen Anhörung zu deren geplanter Reform gegeben, die am 14. September 2020 im Finanzausschuss stattfand. Zur Begutachtung stand ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (19/20978) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17794) mit dem Titel „Lenkungswirkung zu emissionsarmen und emissionsfreien Autos entfalten – Kfz-Steuer schnellstmöglich reformieren“.

Die Regierung will mit der Novelle Beschlüsse aus ihrem Klimaschutzprogramm 2030 umsetzen. Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, will sie die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 40 bis 42 Prozent verringern. Dabei sollten soziale Belange berücksichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleistet und bezahlbare Mobilität sichergestellt werden. Dazu soll zum einen die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer verlängert werden. Zum anderen sollen Autos mit Verbrennungsmotor umso höher besteuert werden, je mehr Kohlendioxid sie ausstoßen, und zwar im Gegensatz zur geltenden Regelung progressiv, das heißt mit steigendem Ausstoß des Klimagases überproportional stark. Die Grünen wollen in ihrem Antrag eine noch stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuersätze auf die CO2-Prüfwerte. Außerdem wollen sie die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge als Gutschrift in die Kfz-Steuer integrieren.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 943/2020