Zweites Familienentlastungsgesetz - 3. September 2020

Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen steigen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.09.2020

Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge sollen zum 1. Januar 2021 steigen. Der Entwurf der Bundesregierung (19/21988) eines „Zweiten Familienentlastungsgesetzes“ sieht eine Erhöhung von 15 Euro beim Kindergeld und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge vor. Dem Entwurf zufolge wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind dann jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen. Mit dem Entwurf sollen auch der Grundfreibetrag angehoben sowie die kalte Progression ausgeglichen werden.

Die entsprechenden Berichte – der Existenzminimumbericht sowie der Steuerprogressionsbericht – liegen laut Bundesregierung im Herbst 2020 vor. Eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Sätze könne im parlamentarischen Verfahren vollzogen werden, heißt es in dem Entwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 901/2020