Kraftfahrzeugsteuer - 16. September 2020

Kfz-Steuer wird ökologischer ausgerichtet

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.09.2020

Der Finanzausschuss hat am 16.09.2020 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (19/20978) zugestimmt. Damit werden Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Entwurf, die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Änderungsantrag zum Entwurf beschlossen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

Der Gesetzentwurf sieht zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31. Dezember 2030 gelten. Die Förderung der Elektromobilität sei ein wesentlicher Teil, um die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 952/2020