Bundesrat, Mitteilung vom 08.05.2026
Die vom Bundestag beschlossene Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Sie war vom Deutschen Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden. Damit ist auch die beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes vorerst gestoppt.
Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber
Die sog. Entlastungsprämie soll es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zum 30. Juni 2027 eine Prämie von bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Es handelt sich um eine Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die Prämie ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Bundesregierung als Reaktion auf die finanziellen Belastungen der Bürger durch den Irankrieg auf den Weg gebracht hat. Dazu gehört auch der sog. Tankrabatt, den der Bundesrat am 24. April 2026 in einer Sondersitzung gebilligt hatte.
Mehr Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine
Mit den Änderungen im Steuerberatungsrecht soll dieses nach Angaben der Bundesregierung modernisiert, vereinfacht und von der Bürokratie befreit werden. Zu den Schwerpunkten des Gesetzes gehören erweiterte Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese können künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten, da Betragsgrenzen für die angebotenen Tätigkeiten entfallen. Darüber hinaus soll künftig eine Person drei statt bisher zwei Beratungsstellen leiten dürfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass etwa 35.000 Steuerpflichtige zusätzlich die Angebote eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen werden.
Weiter erweitert das Gesetz Möglichkeiten, unentgeltlich bei Steuerangelegenheiten zu helfen. Es legt außerdem fest, dass anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sich nur an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft beteiligen dürfen, wenn sie ihrerseits die Voraussetzungen für die Anerkennung durch die Steuerberaterkammer erfüllen.
Quelle: Bundesrat