Berufsrecht - 21. Oktober 2019

Keine gute Gesetzgebung ohne die Stimmen der Praxis

DStV, Pressemitteilung vom 21.10.2019

Rechtssichere Gesetzestexte erfordern, dass Politik und Verwaltung die Verbände – und damit die Stimmen der Praxis – anhören und ernst nehmen. „Und von ernst nehmen kann nicht die Rede sein, wenn wir Referentenentwürfe mit unrealistischen Fristen zur Stellungnahme bekommen“, mahnte der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) StB/WP Harald Elster während des 42. Deutschen Steuerberatertags in Berlin.

Er reagiert damit auf die bisweilen unzumutbaren Stellungnahmefristen für die Beurteilung von Referentenentwürfen in der aktuellen Legislaturperiode. „Für die Beurteilung der steuerlichen Regelungen im Referentenentwurf zum Klimaschutzprogramm 2030 hatten wir ganze 23 Stunden Zeit“, kritisiert Elster.

Damit Steuerberater ihre Mandanten verlässlich beraten können, müssten Gesetze verständlich sein. Und sie müssten Bestand vor den Gerichten haben. „Beides ist leider keine Selbstverständlichkeit“, so der DStV-Präsident. Was dabei rauskommen kann, wenn die Stimmen der Praxis ignoriert werden, zeigt Elster anhand dreier Beispiele.

Im Hinblick auf die Grundsteuer-Reform moniert er: „Noch nicht einmal verabschiedet und schon diskutieren Experten, ob das Bundesverfassungsgericht sie nicht wieder einkassieren wird“. Zu hoch sei der Typisierungsgrad.

Kritik äußert Elster ferner an der Umsetzung des Kassengesetzes. Bis Anfang des nächsten Jahres müssen Millionen von Kassen mit behördlich zertifizierten Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein. Ein gewaltiger Aufwand für die Praxis. „Doch bis heute tappen Unternehmer und Berater im Dunkeln, wann die Geräte genau verfügbar sein werden. Bei solch einer Informationslage können wir unseren Mandanten kaum seriösen Rat erteilen“, mahnt er.

Bauchschmerzen bereite ihm außerdem noch immer die Erbschaftsteuer-Reform. Mit Blick auf die erst jüngst vom Bundesrat beschlossenen neuen Erbschaftsteuerrichtlinien, die sage und schreibe 192 Seiten umfassen, zeigt sich Elster entsetzt: Wir haben ein Gesetz mit nur 44 Paragraphen, das 192 Seiten Erläuterung braucht. Das ist Wahnsinn!“