BFH, Urteil VI R 9/23 vom 14.05.2025
Leitsatz
Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit.
Quelle: Bundesfinanzhof