Bundesrat, Mitteilung vom 20.09.2019
Der Bundesrat hat sich am 20. September 2019 erstmals mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer befasst: er hat keine Einwände.
Grundsteuer künftig Befugnis des Bundes
Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.
Öffnungsklausel für die Länder
Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell zu berechnen: Ihnen gibt Artikel 72 Abs. 3 künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz.
Wie es weitergeht
Als Nächstes wird die Grundgesetzänderung in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten: Die erste Lesung hat dort bereits am 27. Juni 2019 stattgefunden. Wenn der Bundestag die Verfassungsänderung verabschiedet hat, entscheidet der Bundesrat über seine endgültige Zustimmung. Für die abschließenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.