Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.06.2022
Die Bundesregierung plant keine Änderung der für private Veräußerungsgeschäfte geltenden Rechtslage. Dies teilt die Regierung in einer Antwort (20/1983) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1709) mit, die wissen wollte, ob die Bundesregierung an der einjährigen Spekulationsfrist bei Krypto-Werten weiter festhalten wolle.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 283/2022