Gesetzgebung - 20. Dezember 2024

Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen – Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu

Bundesrat, Mitteilung vom 20.12.2024

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.

Anpassungen für 2025 und 2026

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)
  • die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)
  • die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie
  • die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)

Ausgleich der „kalten Progression“

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sog. kalte Progression ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Quelle: Bundesrat