Gesetzgebung - 14. Oktober 2022

Jahressteuergesetz 2022 erstmals beraten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2022

Staatliche Zahlungen an die Bevölkerung sollen einfacher abgewickelt werden können. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022; 20/3879) vor, den der Bundestag am Freitag, 14. Oktober 2022, erstmals beraten und an den federführenden Finanzausschuss überwiesen hat. Auf einer neuen Rechtsgrundlage sollen Leistungen wie das geplante Klimageld künftig unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer direkt auf die Konten der Steuerpflichtigen überwiesen werden können. Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen bei Steuervergünstigungen, Pauschbeträgen und Abschreibungsregeln für das nächste Jahr.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

Hinweis der Redaktion

Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf haben sich nicht ergeben.