Base Erosion and Profit Shifting - BEPS - 7. Oktober 2020

Internationalem Steuervertrag zugestimmt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.10.2020

Der Finanzausschuss hat am 7. Oktober2020 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (19/20979) unverändert beschlossen. In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung votierten CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und FDP-Fraktion für den Gesetzentwurf, die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Ziel des Gesetzes ist es, dass bestimmte Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten nicht mehr von multinationalen Konzernen zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt werden können sollen. Mit dem Übereinkommen werden die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS), die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind, umgesetzt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1072/2020