ifo Institut, Pressemitteilung vom 22.01.2025
Das ifo Institut regt eine Reform der Erbschaftsteuer an. Der Steuersatz soll auf 5 bis 10 % sinken und einheitlich für alle Vermögensarten gelten. Bestehende Vergünstigungen und Ausnahmen sollten abgeschafft werden. „Die Ausnahmen in der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen sind an Bedingungen geknüpft, wie etwa den Verzicht auf den Verkauf des Unternehmens für fünf Jahre. Das kann notwendige Anpassungen verhindern. Gleichzeitig sorgen die Ausnahmen für eine teils sehr unfaire Steuerlastverteilung. Deshalb sollten Sonderregelungen hier abgeschafft werden. Ein allgemeiner und niedriger Steuersatz würde dafür sorgen, dass Unternehmenserben die Steuerlast tragen können“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest.
Freibeträge der Erbschaftsteuer sollten laut Vorschlag vom ifo Institut dynamisch angepasst werden, unter Berücksichtigung der Immobilien- und Vermögenspreisinflation. „Die aktuellen Freibeträge wurden seit 2008 nicht angepasst, was angesichts der gestiegenen Immobilienpreise und der Vermögensinflation zu starken Verzerrungen führt“, sagt ifo-Forscher Florian Neumeier. Die genaue Festlegung der Freibeträge und des Steuersatzes kann politisch so ausgestaltet werden, dass die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Gesamtvolumen unverändert bleiben.
Dieser Beitrag erscheint als Teil der Reihe zur „Bundestagswahl 2025 – wirtschaftspolitische Reformvorschläge für Deutschland“. Forscherinnen und Forscher vom ifo Institut diskutieren zentrale wirtschaftspolitische Herausforderungen der nächsten Legislaturperiode – von der Finanzierung der Renten, einer Reformagenda für die Finanz- und Steuerpolitik, bis hin zu Bürokratieabbau. Alle Beiträge sind zu finden im ifo Schnelldienst 1/2025, der am 22. Januar 2025 erschienen ist.
Quelle: ifo Institut