Betriebsprüfungsordnung - 18. Februar 2025

Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 - S 0403/00009/001/009 vom 17.02.2025

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) die anliegenden Hinweise beizufügen.

Die Hinweise erläutern die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung. Diese soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet werden.

  • Beginn der Außenprüfung
  • Ablauf der Außenprüfung
  • Ergebnis der Außenprüfung
  • Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit
  • Elektronische Kommunikation im Rahmen der Außenprüfung

Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2013, IV A 4 – S 0403/13/10001, DOK 2013/0958391, BStBl I Seite 1264 und gilt ab dem 1. Januar 2025.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen