Berufsstand - 20. Mai 2021

Hilfestellung zur Qualitätssicherung in den Kanzleien

BStBK, Pressemitteilung vom 20.05.2021

Kanzleiinhaber*innen steht von nun an eine aktualisierte Fassung der „Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zur Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis“ zur Verfügung.

Die Verlautbarung gibt Steuerberaterinnen grundlegende Empfehlungen für die tägliche Kanzleiarbeit und ergänzt diese um konkrete Qualitätssicherungsmaßnahmen. Und davon profitieren alle Beteiligten. Denn das Ergebnis sind verbesserte Arbeitsabläufe, Fehlerminimierung bei der Leistungserstellung und ein störungsfreies Mandatsverhältnis. Außerdem führt eine Qualitätssicherung zu standardisierten und strukturierten Prozessabläufen in den Kanzleien sowie zu klar definierten Arbeitsanforderungen, die das selbstständige Arbeiten der Mitarbeiterinnen fördern.

Neben den bereits bekannten Prozessen zur Kanzleiorganisation und Mandantenbetreuung sind nunmehr weitere Inhalte wie die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie Aktualisierungen zum Datenschutz hinzugekommen.

Die Verlautbarung entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und ist weiterhin die Grundlage des DStV-Qualitätssiegels.

Quelle: BStBK