Grundsteuerreform - 18. März 2021

Hamburg bekommt ein neues, eigenes Grundsteuerrecht

Hamburger Senat, Pressemitteilung vom 16.03.2021

Der Senat hat am 16.03.2021 den Gesetzentwurf zur neuen Hamburger Grundsteuer beschlossen und der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt. Die bisherige Einheitsbewertung für die Grundsteuer wurde durch das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt, eine gesetzliche Neuregelung ist daher zwingend notwendig. Im Zuge der Verabschiedung des neuen bundesrechtlichen Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurde 2019 eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, ein eigenes Modell anzuwenden. Hamburg hatte sich schon 2020 entschieden, einen eigenen Weg zu gehen, um zu vermeiden, dass die stark ansteigende Bodenwertentwicklung auf die Grundsteuer in Hamburg 1:1 durchschlägt und das Wohnen zusätzlich verteuert. Der Senat setzt für das ab 2025 geltende Hamburgische Grundsteuergesetz auf ein sog. Wohnlagemodell.

„Unser einfach anzuwendendes Wohnlagemodell bei der neuen Grundsteuer ist die richtige Antwort auf die teilweise dramatische Bodenwertentwicklung in unserer Stadt. Wir wollen Wohnen in Hamburg nicht weiter verteuern. Gerade günstiges Wohnen haben wir bei den verschiedenen Grundsteuer-Ermäßigungen besonders berücksichtigt. Das Wohnlagemodell ist sehr unbürokratisch, es werden nur wenige und einfach ermittelbare Angaben der Steuerpflichtigen benötigt, was wiederum technisch wenig Aufwand und im Ergebnis geringere Kosten bedeutet.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel

„Das heute vom Senat beschlossene Grundsteuermodell ist auf die Erfordernisse Hamburgs mit seinem großen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zugeschnitten: Die neue Grundsteuer begünstigt das Wohnen deutlich und unterscheidet bei der Bemessungsgrundlage nach Flächengrößen und Wohnlagen, nicht nach reinen Bodenrichtwerten. So entkoppeln wir die Entwicklung der Mietnebenkosten ein Stück weit von der hohen Dynamik der Grundstückspreisentwicklung. Mit der Einführung einer erhöhten Grundsteuer C nehmen wir ab 2025 zusätzlich die Spekulation mit baureifen, aber unbebauten Grundstücken verstärkt ins Visier. Diese Grundstücksspekulation soll durch die Grundsteuer C unattraktiver werden, damit sie vor allem dem dringend benötigten Wohnungsbau nicht mehr im Weg steht.“

Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt

Quelle: Hamburger Senat