Kapitalertragsteuer - 21. April 2021

Grünes Licht für Maßnahmen gegen Steuerbetrug

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.04.2021

Der Finanzausschuss hat am 21.04.2021 Maßnahmen beschlossen, die Steuerbetrug insbesondere bei der Kapitalertragsteuer verhindern sollen. In der Sitzung unter der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (19/27632) in veränderter Form. Die Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zu dem Gesetz lagen 26 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, die alle, größtenteils mit Zustimmung der Opposition, angenommen wurden. Anträge der Fraktionen von FDP (19/27632), Die Linke (19/16836) und Bündnis 90/Die Grünen (19/5762) wurden abgelehnt.

Ziel des Gesetzes ist es, Betrug insbesondere um die Kapitalertragsteuer wie bei den Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandalen zu verhindern. Dazu fasst der Gesetzentwurf die Vorschriften zur Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern, also zur Rückerstattung zuvor abgezogener Steuern, neu. Der Prozess – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung sowie Entscheidung der Behörde – soll digitalisiert werden. Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, sollen ausgeschlossen werden. Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sollen reduziert werden. Zur Betrugsbekämpfung speziell bei der Erstattung von der Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern künftig zusätzliche Informationen von den Finanzinstituten. Die Regelung, die missbräuchliche Steuergestaltungen durch zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften verhindern soll, wird an die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung angepasst.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 526/2021