Was ist Neu? - 9. Dezember 2024

Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2024

Bundesregierung, Mitteilung vom 06.12.2024

Steuerliche Freibeträge werden erhöht. Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner geschützt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden. USB-C-Kabel werden Standard.

Mehr Netto vom Brutto

Rückwirkend zum Jahresbeginn werden der steuerliche Grund- und der Kinderfreibetrag nochmals angehoben. Der Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert werden muss, erhöht sich um 180 auf 11.784 Euro. Zudem steigt der Kinderfreibetrag um 228 auf 6.612 Euro.

Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte

Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Gleiches gilt, wenn jemand Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert. Die Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies sind Regelungen aus der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

Mehr Produktsicherheit

Mit der neuen Allgemeinen Produktsicherheits-Verordnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sicherere Non-Food-Produkte erhalten. So muss zusätzlich zum bisherigen Sicherheitserfordernis ab dem 13. Dezember 2024 etwa beim Rückruf eines Verbraucherproduktes besser informiert werden. Und das unabhängig davon, ob das Produkt im Handel oder im Online-Shop erworben wird.

EU-einheitliches Ladekabel kommt

Schluss mit dem Kabelchaos: Ab dem 28. Dezember 2024 wird der USB-C-Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Übrigens: Das einheitliche Ladekabel gilt ab 2026 auch für Laptops.

Frosthilfen im Obst- und Weinbau

Obst- und Weinbauern, die durch den Frost im April 2024 Teile ihrer Produktion und somit ihres Einkommens verloren haben, werden entschädigt. Die entsprechende Verordnung ist bereits am 12. November 2024 in Kraft getreten. Damit stehen EU‑Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro zielgerichtet für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bereit.

Quelle: Bundesregierung