BMF, Mitteilung vom 06.11.2024
Fairer Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen sind nur mit einer wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu gewährleisten. Zudem gilt es, Steuern und Sozialbeiträge für den Haushalt und die Sozialkassen zu sichern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat dabei eine zentrale Rolle.
Bundesfinanzminister Christian Lindner
„Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung stärken wir die FKS weiter. Wir setzen dabei insbesondere bei der Treffsicherheit unseres Sozialstaats an. Künftig erfahren Sozialleistungsbetrüger, insbesondere unrechtmäßige Bürgergeldempfänger, schnelle und unmittelbare strafrechtliche Konsequenzen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Mit der sogenannten „Kleinen Staatsanwaltschaft“ bekommt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Zuständigkeit, bei Sozialleistungsbetrug Ermittlungsverfahren selbstständig durchzuführen und mehr Verfahren zum Abschluss zu bringen. Damit kann der Zoll schneller und zielgerichteter vorgehen, zudem werden die Landesjustizbehörden entlastet.“
Der Gesetzesentwurf wird eine verbesserte Wahrnehmung des Kernauftrags der FKS, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, gewährleisten und einen wesentlichen Beitrag zu einer weiteren Stärkung der sozialen Sicherungssysteme und des Steuersystems leisten. Dafür werden die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS vereinfacht und deutlich effizienter, moderner und digitaler ausgestaltet.
Der Entwurf stärkt zudem den Schutz redlicher Unternehmer vor unlauterer Konkurrenz, die sich auf Kosten der Gesellschaft und der Fiskalsysteme gesetzeswidrig Wettbewerbsvorteile verschafft. Durch stärker risikoorientierte und qualitativ hochwertige Prüfungen sowie erweiterte Prüfmöglichkeiten von Arbeitgebern außerhalb des Unternehmenssitzes, u. a. durch elektronischen Unterlagenzugang, werden Prüfungen für die Unternehmen künftig erheblich bürokratieärmer.
Des Weiteren setzt das Gesetz deutliche Akzente bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die FKS. Durch die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund und verbesserte Straf- und Bußgeldnormen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung kann die FKS effizient auf Augenhöhe mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung agieren und stärker gegen schwere Wirtschaftskriminalität und vor allem Organisierte Kriminalität vorgehen.
Zudem werden mit dem Gesetz die Prozessabläufe bei der selbstständigen Ahndung von Verstößen durch die FKS optimiert und die Kompetenzen der FKS zur Ahndung des Sozialleistungsbetruges ausgebaut, wodurch die Verfahrensregelungen effektiv verbessert und die Justiz weitreichend entlastet werden soll.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen